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Das sollten Sie beachten…

Die Aufsichtsbehörden der Länder haben per Weisung die Überwachungsinstitutionen aufgefordert, konsequent auf die Einhaltung der Vorschriften bei lichttechnischen Einrichtungen zu achten und unzulässige Leuchten im Rahmen der Hauptuntersuchungen als erheblichen Mangel einzustufen.

Hiermit verbunden ist u.a. das Ziel, bundesweit das zulässige Signalbild der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge sicherzustellen.

Um Ihnen unnötige Kosten zu ersparen informieren wir Sie hiermit im Vorfeld über die geltenden Vorschriften und Regeln, so dass Sie bei Ihrer HU keine Überraschung erleben.

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