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Schadens-Gutachten für
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- KFZ-Haftpflichtschäden
- KFZ-Kaskoschäden
- Beweissicherungsgutachten
- Gerichtsgutachten[/unordered_list]
Der qualifizierte GTÜ-Kfz-Sachverständige ist ein neutraler Schiedsrichter im Spiel der Interessen Gruppen.
Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall dient der Feststellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden am Fahrzeug. Es hat sowohl schadenfeststellenden wie auch beweissichernden Charakter. Im Kaskoschaden berücksichtigt der GTÜ-Sachverständige die vertraglichen Vorgaben und im Haftpflichtschaden die gesetzlichen Bestimmungen sowie die geltende Rechtsprechung im Rahmen der Gutachtenerstellung.
Die GTÜ-Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Somit gewährleistet die GTÜ-Sachverständigenorganisation, dass der Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines Fahrzeugschadens geltend machen kann. Wichtig dabei ist, dass erst die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen wie z.B. eines GTÜ-Partners zur vollen Schadenersatzleistung führt.
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